EU AI Act Artikel 4
Die KI-Kompetenz-Pflicht, verständlich erklärt.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt branchenübergreifend, auch für kleine und mittlere Unternehmen, und sie trifft das Unternehmen als Betreiber, nicht den einzelnen Mitarbeiter.
Definition
KI-Kompetenz (englisch „AI literacy") ist in Artikel 3 Nummer 56 der EU-KI-Verordnung rechtlich definiert. Wörtlich:
„KI-Kompetenz [bezeichnet] die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden."
Artikel 3 Nr. 56, Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex)
Was verlangt Artikel 4 EU AI Act genau?
Artikel 4 verlangt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nach besten Kräften dafür sorgen, dass ihr Personal und alle anderen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz haben. Die Verordnung schreibt dabei keine feste Stundenzahl und keine externe Zertifizierung vor. Sie nennt stattdessen Kriterien, an denen sich das "ausreichende Maß" bemisst: die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und Ausbildung der Personen, der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, und die Personengruppen, bei denen sie zum Einsatz kommen.
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."
Wortlaut Artikel 4, Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex)
Für ein Unternehmen, das zum Beispiel Microsoft Copilot oder ChatGPT nutzt, heißt das praktisch: Alle Mitarbeiter brauchen ein Grundverständnis dafür, wie die KI funktioniert, dass sie auch falsche Antworten überzeugend formulieren kann, was mit den eingegebenen Daten passiert und wo ihre Grenzen liegen. Wer KI in fachliche Entscheidungen einbindet, braucht zusätzlich vertieftes Wissen für seine Aufgabe.
Seit wann gilt die KI-Kompetenz-Pflicht?
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Er ist eine der ersten Regelungen der EU-KI-Verordnung, die anwendbar wurde. Der zeitliche Fahrplan der Verordnung im Überblick:
- 01.08.2024 EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt in Kraft.
- 02.02.2025 Artikel 4 (KI-Kompetenz) und Artikel 5 (verbotene Praktiken) werden anwendbar.
- 02.08.2025 Die Regeln für Aufsicht und Bußgelder greifen, dazu Pflichten für große Allzweck-KI-Modelle (etwa die Technik hinter ChatGPT).
- 02.08.2026 Mehrheit der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme wird wirksam.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Im Mittelstand ist das praktisch jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern KI-Werkzeuge bereitstellt: Microsoft Copilot, ChatGPT Enterprise, Anthropic Claude, unternehmensweite Chatbots oder automatisierte Abläufe, in denen KI mitarbeitet. Es kommt nicht auf die Branche an, sondern darauf, dass im Unternehmen KI im Arbeitsalltag genutzt wird.
In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur seit April 2025 vorbereitende Aufgaben zur Umsetzung der Verordnung wahr. Die endgültige Behörden-Zuständigkeit regelt das nationale Durchführungsgesetz, das noch aussteht. Wer nur einzelne fertige KI-Funktionen mitbenutzt, etwa eine automatische Texthilfe im E-Mail-Programm, bewegt sich im Graubereich, hier kommt es auf die konkrete Funktion an.
Welche Strafen drohen bei Verstoß?
Artikel 4 selbst sieht kein eigenes, festes Bußgeld vor. Die Bundesnetzagentur ordnet die Folgen in ihrem Hinweispapier so ein:
„Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Daher empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass Organisationen ihre Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gut dokumentieren."
Bundesnetzagentur, Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung", Juni 2025 (PDF)
Den allgemeinen Bußgeld-Rahmen regelt Artikel 99 der Verordnung, gestaffelt nach Schwere des Verstoßes: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken (Artikel 5), bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent für Verstöße gegen die meisten anderen Pflichten, und bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 Prozent für falsche Angaben gegenüber Behörden. Die nationalen Sanktionsregeln gelten seit dem 2. August 2025. Praktisch heißt das: Wichtiger als die abstrakte Höchstsumme ist, dass ihr eine nachvollziehbare, zum Risiko passende Schulung dokumentiert und im Prüfungsfall belegen könnt.
Was Artikel 4 ausdrücklich nicht verlangt.
Die Bundesnetzagentur stellt in ihrem Hinweispapier klar, was für die Erfüllung von Artikel 4 nicht vorgeschrieben ist:
- ✕ keine formalisierten oder standardisierten Trainingsmaßnahmen
- ✕ keine externe Zertifizierung der durchgeführten Maßnahmen
- ✕ keine Pflicht, einen KI-Beauftragten einzuführen
- ✕ keine regelmäßige Vorabüberprüfung der Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden
Schulung im eigenen Haus ist also zulässig, solange sie zum Risiko passt und dokumentiert wird (BNetzA-Hinweispapier).
In fünf Schritten zur Artikel-4-Konformität.
- 1. Bestandsaufnahme machen: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und wer nutzt sie in welcher Rolle?
- 2. Rollen und Risiko einstufen: Wo fließt KI in fachliche Entscheidungen oder in Entscheidungen ein, die Kunden betreffen?
- 3. Schulungs-Plan festlegen: Wer braucht wie viel Schulung, und warum?
- 4. Schulen und nachweisen: Durchführung plus Teilnahme-Nachweise mit Name, Datum und Modul.
- 5. Auffrischen: in festen Abständen wiederholen und das festhalten, damit die Schulung zu den aktuellen Werkzeugen passt.
Gilt Artikel 4 für euch?
Im Erstgespräch schauen wir uns eure eingesetzten KI-Werkzeuge, eure Belegschaft und das Risiko an und sagen dir, was eine im Prüfungsfall belastbare KI-Schulung in eurem Fall braucht. Der vorgelagerte Beratungs-Anteil ist BAFA-förderfähig.
Artikel 4 FAQ
Häufige Fragen zu Artikel 4 EU AI Act.
Was ist Artikel 4 EU AI Act in einem Satz? +
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen, das mit dem Betrieb und der Nutzung dieser Systeme befasst ist. Die Pflicht gilt branchenübergreifend, auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Seit wann gilt die KI-Kompetenz-Pflicht? +
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Die EU-KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, die KI-Kompetenz-Pflicht ist eine der ersten Regelungen, die anwendbar wurden. Es gibt keine gesonderte Schonfrist für den Mittelstand.
Wer ist von Artikel 4 betroffen? +
Betroffen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Im Office-Mittelstand ist das praktisch jedes Unternehmen, das seinen Mitarbeitern KI-Werkzeuge wie Microsoft Copilot, ChatGPT Enterprise, Anthropic Claude oder eigene KI-Automationen zur Verfügung stellt. Die Pflicht trifft das Unternehmen als Betreiber, nicht den einzelnen Mitarbeiter.
Was bedeutet "ausreichendes Maß an KI-Kompetenz"? +
Die Verordnung definiert den Begriff bewusst offen und nennt Kriterien statt einer festen Stundenzahl: technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung der Personen sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, und die betroffenen Personengruppen. Praktisch heißt das: Grundlagenwissen für alle Nutzer plus rollenbezogene Vertiefung dort, wo KI in Entscheidungen einfließt.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen Artikel 4? +
Artikel 4 selbst sieht kein eigenes, festes Bußgeld vor. Die Bundesnetzagentur ordnet einen Mangel an KI-Kompetenz als mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht ein, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Den allgemeinen Bußgeld-Rahmen regelt Artikel 99 der Verordnung: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken (Artikel 5), bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent für Verstöße gegen die meisten anderen Pflichten. Praktisch wichtiger als die Höchstsumme ist, dass ihr eure Schulungsmaßnahmen dokumentiert und im Prüfungsfall belegen könnt.
Wie weist man KI-Kompetenz nach? +
Mit vier Bausteinen: einer Schulungs-Logik (welche Rolle braucht welche Tiefe und warum), zu den eingesetzten Tools passenden Schulungs-Inhalten, Teilnahme-Nachweisen mit Name, Datum und Modul, sowie einer dokumentierten Auffrischungs-Cadence. Eine externe Zertifizierung verlangt Artikel 4 nicht, Inhouse-Schulung ist zulässig, solange sie dokumentiert und zum Risiko-Niveau angemessen ist.
Reicht eine einmalige Schulung dauerhaft aus? +
Nein. KI-Werkzeuge ändern sich schnell, und eine Schulung von vor zwei Jahren ist für heutige Tools nicht mehr "angemessen". Sinnvoll ist eine wiederkehrende Auffrischung mit dokumentierter Cadence, in der Regel jährlich oder beim Wechsel zentraler Werkzeuge.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Artikel 3 Nr. 56, Artikel 4, Artikel 99 und Artikel 113. EUR-Lex, deutsche Fassung
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung", Juni 2025. bundesnetzagentur.de (PDF)
- Europäische Kommission: AI Act, Überblick und Geltungs-Zeitplan. digital-strategy.ec.europa.eu
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung (EU) 2024/1689. Für die rechtsverbindliche Bewertung eures Einzelfalls arbeiten wir mit einer spezialisierten Datenschutz-Kanzlei zusammen. Stand: Juni 2026.